DER ZEPPELIN SERVICE SAFETY-CHECK
Eine fachgerechte Verwendung Ihres Baggers im Hebeeinsatz benötigt die wiederkehrende Begutachtung nach §8 AM-VO. Wir führen diese Überprüfung auf Ihren Wunsch im Zuge der §11 AM-VO für Sie durch.
Detaillierte Begutachtung nach §8 AM-VO laut Prüfbuch für Krane und Hebezeuge. Diese Überprüfung sollte jährlich durchgeführt werden. Nach dem Verstreichen von 15 Monaten wäre eine generelle Neuanmeldung nötig. Zeppelin Österreich bietet Ihnen jetzt die §8 und §11 AM-VO Überprüfung zu einem Fixpreis an. Folgende Prüfinhalte werden kontrolliert:
• Ordnungsgemäßer Zustand
• Steuer- und Kontrolleinrichungen
• Funktion mit und ohne Belastung
• Sicherheitseinrichtungen
• Aufschriften und Schutzmaßnahmen